Betreffend Gerichte
Der Frauenarztfall und der Fall Fischer haben gezeigt, dass das Untersuchungsrichteramt und das Kantonsgericht in grossen Prozessen an Grenzen stossen. Gleichzeitig geht aus der Rechnung des Kantons hervor, dass die Kosten bei den Gerichten gegenüber dem Vorjahr am stärksten gestiegen sind. Für den Fall Fischer wurde ein zusätzlicher Untersuchungsrichter eingestellt und der Beklagte profitiert ausserdem von der unentgeltlichen Verbeiständung und Prozessführung zulasten der Steuerzahler.
Die Internationalisierung des Verbrechens hat Auswirkungen auf die kleinen Gerichte. Es besteht die Gefahr, dass sie an Glaubwürdigkeit verlieren. Gleichzeitig bestehen Bestrebungen, das Strafprozessrecht zu vereinheitlichen.
In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen an den Regierungsrat:
1. Könnte ein Gericht eines Nachbarkantons die Funktion einer Rekursinstanz (Aufgaben Obergericht) übernehmen?
2. Könnten die Untersuchungen von internationalen Wirtschaftsdelikten von den darauf spezialisierten Abteilungen eines
Nachbarkantons übernommen werden?
Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich Ihnen im voraus bestens.