Ermässigung der Strassenverkehrssteuer für Hybridfahrzeuge
Ermässigung der Strassenverkehrssteuer für Hybridfahrzeuge
Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat mit folgender Zielsetzung Bericht und Antrag vorzulegen:
Besitzer von Hybridfahrzeugen sollen von der Strassenverkehrssteuer zu 50% befreit werden.
Kurzbegründung
Die Umweltschutzdiskussion ist in aller Munde. Schlechthin wird die Meinung vertreten, dass der Staat hier lenkend eingreifen soll. Die vorgeschlagenen Lenkungsmassnahmen haben aber meist den Mangel, dass sie eher den Verwaltungsapparat aufblähen, als eine echte Lenkungswirkung herbeiführen könnten.
Meiner Meinung nach ist auch in der Umweltschutzdiskussion ohne Hysterie vorzugehen. Bevor wir den Verwaltungsapparat mit weiteren Vorschriftenkatalogen überstrapazieren und damit den Bürger bevormunden, sollen einfache, bürgerfreundliche und an die Eigenverantwortung der Bürger appellierende Massnahmen ergriffen werden.
Eine solche Massnahme schlage ich hier vor. Die Hybridfahrzeuge sind bekannt und können im jeweiligen Computersystem leicht ermittelt werden. Komplizierte Berechnungen wie bei einem Bonus-Malus-Systems entfallen. Für jeden Bürger ist nachvollziehbar, wer von der Steuerbefreiung profitiert.
Es ist kaum anzunehmen, dass sich Horden von Privatfahrzeugnutzern aufgrund einer solchen neuen Regelung auf Hybridfahrzeuge stürzen werden. Ein Anreiz zum Kauf eines solchen Fahrzeugs wäre aber gesetzt – ohne bürokratischen Aufwand verursacht zu haben. Der Kantonsrat könnte demnach hier ein Zeichen setzen, ein Zeichen, das dem Bürger auch als Denkanstoss dienen soll.