Faire Schulfinanzierung ohne Fehlanreize
Die Schulleiter-Vorlage, über die wir am 11. März 2012 abstimmen, enthält einen unfairen finanziellen Druck auf die Gemein¬den: Bei einem Ja zur Vorlage erhalten Gemeinden, die bereits Schulleitungen auf eigene Rechnung eingeführt haben, diese künftig mehrheitlich vom Kanton bezahlt.
Teil der Vorlage ist nämlich eine massive Steuergeldumverteilung von Kanton zu Gemeinden. Es ist deshalb verständlich, dass einige Gemeindevertreter allein deshalb ein Ja empfehlen, weil sie das Geld vom Kanton abholen wollen. Dabei nehmen sie in Kauf, dass anderen deswegen eine unpassende Lösung aufgezwängt wird und für den Kanton insgesamt massiv höhere Kosten entstehen.
Als Einwohner und Steuerzahler von Kanton und Gemeinden müssen wir uns gegen diese verzerrende Situation wehren. Nur um den Gemeinden vom Steuerkuchen ein grösseres Stück zuzuschanzen, sollten wir kein schlechtes Schulgesetz genehmigen. Das wäre kurzsichtig und falsch. Die Aufteilung des Steuergeldes zwischen Kanton und Gemeinden soll besser separat geregelt werden und muss auch ohne die Schaffung neuer Fehlanreize möglich sein.
Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Gemeinden bei einem Nein zur Schulleitervorlage finanziell massiv schlechter gestellt sein werden als vor der Umstellung der Bildungskostenbalance.
Um diesen Fehlanreiz zu beheben und eine klare und differenzierte Meinungsäusserung an der Urne zu ermöglichen, soll mit diesem Vorstoss bereits vor dem Urnengang eine zweite, bessere Lösungsmöglichkeit für die Aufteilung der Bildungskosten zwischen Kanton und Gemeinden aufgezeigt werden. Das ist ganz einfach möglich, indem der Prozentsatz aus der Bildungs¬kosten¬balance moderat erhöht wird. Andere Anpassungen sind nicht nötig.
Unter Vorbehalt der Ablehnung der Schulleiter-Zwangsvorlage durch das Volk am 11. März 2012 bitten wir den Präsidenten, die folgende Motion auf die Traktandenliste zu setzen:
Der Regierungsrat wird eingeladen, dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu erstellen zur massvollen Erhöhung des Bildungskosten-Prozentsatzes (Schulgesetz SHR 401.100, Art. 92). Ziel soll eine vergleichbare finanzielle Belastung der Gemeinden sein wie vor der Anpassung der Bildungskostenbalance. Gleichzeitig darf kein finanzieller Fehlanreiz zum Aufbau von Verwaltungsstellen (Berechnungsgrundlage nur anhand der Lehrerlöhne) entstehen.
Die Kosten der zur Diskussion stehenden Schulleitungen würden umgerechnet auf den Bildungskosten-Prozentsatz etwa 1.9 Punkte ausmachen (das wurde von den Experten vom Erziehungsdepartement anlässlich der Kommissionsarbeit berechnet). Diese Zahl beinhaltet auch die wohl nicht notwendigen Poollektionen auf Vorrat. Welche Erhöhung als angemessen erachtet wird, soll im Rat diskutiert werden.