Feuerwehralarmierungssysteme
Laut Brandschutzverordnung Art. 12 + 17 hat das Feuerwehrinspektorat am 14. Dezember 2004 folgende Weisung erlassen:
Es braucht zwei unabhängige Alarmierungssysteme für die Feuerwehren
Die Landfeuerwehren werden zurzeit über das Natel und die Telefone im System 1 alarmiert.
Beim System 2 stehen heute noch für die Alarmierung die Zivielschutzsirenen zur Verfügung.
Aus der Aktennotiz vom 9. Dezember 2005" Umbau der Sirenenfernsteuerung" geht hervor, dass die
Zivielschutzsirenen nicht mehr zur Verfügung stehen werden.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist dem RR bekannt, ob die Sirenen der Landgemeinden nicht mehr zur Alarmierung der
Feuerwehren zur Verfügung stehen sollen und ab welchem Zeitpunkt?
2. Ist das Natel und das Haustelefon als ein System oder als zwei Alarmierungssysteme anzuschauen?
3. Das Feuerwehrinspektorat spricht von Telepagern, die durch die Landgemeinden angeschafft
werden müssen. Kosten pro Feuerwehrmann ca Fr. 500.-(80 Personen= Fr. 40'000.-) . Sind
diese Kosten als zweit Alarmierungssystem verantwortbar?
4. Sieht der RR, dass alle Feuerwehrleute in Zukunft das Natel und einen Telepager jederzeit,
während der Arbeit und während der Freizeit auf Mann tragen werden?
5. Was geschieht, wenn die Feuerwehrmannschaft die Telepager zu Hause liegen lassen und
somit das zweit Alarmierungssystem nicht greift?
6. Ist der RR bereit, dar~uf hinzuwirken, dass die Sirenen weiterhin als flächendeckendes
Alarmierungssystem zulässig bleibt für die Feuerwehralarmierung, oder aber ein zweit
Alarmierungssystem vorschlägt, das von den Feuerwehrmannschaften in den
Landgemeinden akzeptiert und benutzt wird und auch bezahlbar ist?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen und allfälliger Einleitung von Massnahmen.