Getöse und Protest für noch mehr Geld!
Unbegründete Erhöhungen der Kultursubventionen?
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Mit viel Getöse und Protest reagieren die links-alternativen Kreise auf den demokratischen Entscheid des Stadtparlamentes. Man könnte meinen, die Kulturschaffenden hätten ein Recht darauf, vom Staat jedes Jahr ein bisschen mehr Geld zu erhalten. Dabei zeigte sich in der Diskussion klar, dass die Erhöhungen der Kammgarn-Subventionen unbegründet waren: Den zusätzlich vorgesehenen Geldern stand gar keine konkrete Mehrleistung gegenüber. Die Mehrheit des Stadtparlamentes war klar der Ansicht, dass es nicht angeht, die Kammgarn noch mehr zu subventionieren und damit das Ungleichgewicht mit privaten Kulturanbietern und Gastronomen weiter zu verschärfen. Die Bühne im Haberhaus wurde bis anhin von der Pächterin des Restaurants während Jahren unentgeltlich betreut! Und jetzt tun sich die bereits von Stadt und Kanton subventionierten Kulturveranstalter zusammen und gründen einen neuen Verein, um noch mehr Steuergelder zu erhalten. So geht es natürlich nicht. Wenn die öffentliche Hand anfängt, Arbeit, die andernorts ehrenamtlich geleistet wird, mit staatlichen Geldern zu subventionieren, dann ist das eine Ohrfeige für alle, die in diesem Kanton freiwillige und mit viel Engagement ehrenamtliche Tätigkeiten leisten.
Der Grosse Stadtrat hat deshalb an seiner Budgetsitzung vom 8. Dezember 2015 die nicht stichhaltig begründete Erhöhung von Kultursubventionen an die Kammgarn-Kulturvereine und die bereits über die Mitgliedsvereine subventionierte Haberhaus Bühne abgelehnt. Die städtischen Beiträge bleiben daher stabil.
Der Kanton zahlt derweil über den Lotteriefonds höhere bzw. neue Beiträge. Der Verein Bühne Haberhaus erhält neu 25‘000 Fr./Jahr . Die Kunsthalle Vebikus erhält ab 2016 einen kantonalen Beitrag von 70‘000 Fr./Jahr (bisher 20‘000 Fr.) , was einer Erhöhung von 50‘000 Fr./Jahr oder +250% ausmacht. In der vom Regierungsrat am 22. Dezember 2015 verschickten Medienmitteilung heisst es dazu verklausuliert formuliert: «Ziel der Verhandlungen war es, die in den letzten Jahren erreichte Konstanz in der kulturellen Arbeit zu wahren und die weitere Entwicklung zu konsolidieren.» Im Klartext: Es gibt weiterhin mehr Geld, ohne dass mehr Leistung gefordert wurde.
Im Kantonsrat waren die Erhöhungen der Kultursubventionen – wohl in Anbetracht des Fokus auf das Entlastungsprogramm EP14 – kein Thema. Dennoch lohnt sich ein genauerer Blick, ob hier die Fairness gewährt wird, das Geld richtig eingesetzt und nicht falsche Anreize gesetzt werden. Auch liegt die Vermutung nahe, dass das Lotteriefonds-Portemonnaie beim Kanton etwas lockerer sitzt, und deshalb nicht so genau hingeschaut und grosszügig Geld verteilt wird, damit sich der entsprechende Regierungsrat wieder einmal als grosszügigen Supporter in der Zeitung zeigen kann.
[1] Vgl. Staatsvoranschlag 2016, Seite A140, 7251.361.3040 ED: Verein Bühne Haberhaus
[1] Vgl. Staatsvoranschlag 2016, Seite A140, 7251.361.3030 ED: Vebikus Kunsthalle Schaffhausen
In diesen Zusammenhängen bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. War dem Regierungsrat bekannt, dass das neu gesprochene Geld für den Verein Haberhaus Bühne für eine 30% Teilzeitstelle mit 30‘000 Franken Bruttolohn (zzgl. Sozialleistungen und Nebenkosten) verwendet wird?
2. War dem Regierungsrat bekannt, dass die Vermittlung der Haberhaus Bühne bisher ehrenamtlich von der Wirtin der Haberhaus Beiz geleistet wurde? Und ist dem Regierungsrat bekannt, dass es sich bei dem neu gegründeten Verein Haberhaus Bühne faktisch um einen Zusammenschluss von bereits heute von Stadt und Kanton subventionierten Kulturvereinen handelt und es sich somit um eine Doppelsubvention handelt?
3. Ist der Regierungsrat bereit, die Subventionierung des Vereins Haberhaus Bühne unter diesen Vorzeichen fortzusetzen?
4. Auf welchen Zeitpunkt kann die Leistungsvereinbarung gekündigt werden?
5. Welche konkreten (!) Mehrleistungen stehen der Erhöhung der Subventionen um 50‘000 Fr. beim Vebikus gegenüber? Bitte entsprechende Abschnitte der Leistungsvereinbarungen beifügen.
6. In der städtischen Diskussion um die Kultursubventionen wurde erwähnt, dass der Kanton seinen Beitrag nur dann erhöhen würde, wenn dies die Stadt auch tut. Mit dieser Praxis würde auf unfaire Weise Druck auf die Gemeinden ausgeübt, die kein Lotteriefonds-Kässeli zur Verfügung haben sondern die Subventionen aus der laufenden Rechnung mit Steuergeldern finanzieren müssen. Kann der Regierungsrat diese Subventionierungspraxis so bestätigen? Falls ja, ist der Regierungsrat bereit, dies zu ändern?
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.