Gewährung eines Überbrückungsbeitrag an den privaten Verein Schaffhauserland Tourismus ohne Sicherheiten!
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Mit vorliegender Kleinen Anfrage wird der Regierungsrat eingeladen, eine Beurteilung der finanziellen Hochrisikostrategie mit der Gewährung eines Überbrückungskredit an den privaten Verein Schaffhauserland Tourismus durch den Kantonsrat vorzulegen.
Vor genau 4 Wochen am 18. Oktober 2015 hat das Stimmvolk das neue Tourismusgesetz abgelehnt und damit auch jegliche Beiträge durch die öffentliche Hand. Am 17. November hat der Kantonsrat mit gütiger Unterstützung des Regierungsrates an seiner Budgetberatung zum Budget 2016 einen Überbrückungsbeitrag von Fr. 250‘000.00 dem privaten Verein Schaffhauserland Tourismus ohne Sicherheiten, das heisst ohne gültige Leistungsvereinbarung bzw. Businessplan, oder Bürgschaft und trotz des Volks Nein, gewährt. Anlässlich der Budgetberatung erwähnte Regierungsrat Landolt, dass die Regierung die Fr. 250‘000.00 nicht einfach überweisen werde, sondern den Betrag aufteilen und beobachten werde, welche Massnahmen zur Reorganisation durch den privaten Verein Schaffhauserland Tourismus veranlasst werden.
In diesen Zusammenhängen bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Zusammensetzung der Taskforce, die mit denselben Personen besetzt ist, die bereits im Vorstand des privaten Vereins Schaffhauserland Tourismus Einsitz hatten?
2. Auf welcher Gesetzesgrundlage kann der Regierungsrat ohne Sicherheiten einem privaten Verein einen Überbrückungskredit von Fr. 250‘000.00 sprechen?
3. Wird der Regierungsrat in Zukunft auch anderen privaten Organisationen, die vor einer Insolvenz stehen, Kredite gewähren?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Führungskräfte des Vorstandes und der Direktion des privaten Vereins Schaffhauserland Tourismus?
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.