Kantonaler Anteil an den Goldreserven der Nationalbank
Die Nationalbank hortet riesige Mengen Gold als Währungsreserve. Ein erheblicher Teil davon wird heute nicht mehr benötigt. Rund 1`300 Tonnen sollen verkauft werden.
Eine bestimmte Menge des Goldes steht rechtmässig den Kantonen zu. Für den Kanton Schaffhausen entspricht dieser Anteil einem Wert von rund 50 bis 60 Millionen Franken (Aussage M. Gnädinger, Sekretär des Finanzdepartementes, in den Schaffhauser Nachrichten vom 9.6.2000).
Zur Zeit wird vor allem auf Bundesebene darüber diskutiert, wie der Erlös aus dem Verkauf des überschüssigen Goldes verteilt werden soll.
In diesem Zusammenhang stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:
1. Trifft es tatsächlich zu, dass die Kantone Anspruch auf einen Teil der Goldreserven der Nationalbank haben? Welche
gesetzlichen Grundlagen sind dafür massgebend?
2. Wie hoch ist der Anteil des Kantons Schaffhausen aus dem geplanten Verkauf der überschüssigen Goldreserven?
3. Ist der Regierungsrat bereit, sich für die Interessen des Kantons Schaffhausen einzusetzen? Was hat er bisher konkret in
dieser Angelegenheit unternommen?
4. Wann kann der Kanton Schaffhausen mit Einnahmen aus dem Goldverkauf rechnen?
5. Welche konkreten Vorstellungen hat der Regierungsrat darüber, wie diese Einnahmen verwendet werden sollen?
Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung dieser Fragen.