Kompetenzen und Autonomie der Lehrpersonen stärken

Kleine Anfrage vom 3. April 2012

Kantonsrat, von Andreas Gnädinger

Eine gute und motivierte Lehrperson muss gewisse Freiheiten haben. Sie muss einerseits natürlich immer unter Einhaltung des Lehrplans den Unterricht relativ frei gestalten können. Dies betrifft einerseits die verwendeten Lehrmittel, aber andererseits – natürlich auch in gehörigem Rahmen – die Unterrichtsmethode. Als Bekundung des Vertrauens in die Lehrperson, aber auch zur Stärkung der Autorität bedarf es zudem einer gewissen abschliessenden Kompetenzzuteilung an die Lehrperson oder zumindest einer Verkürzung des Rechtsmittelweges. Es kann nicht sein und führt zu einer nachvollziehbaren Demotivation der Lehrerschaft, sofern praktisch jede Entscheidung der Lehrperson von Schülern, den Eltern, Schulvorstehern, Schulleitern oder der Schulbehörde, der kantonalen Verwaltung oder von Gerichten hinterfragt werden kann.

Es dünkt mich und wird in Diskussionen mit kantonalen und ausserkantonalen Lehrpersonen auch immer wieder bestätigt, dass in den letzten Jahren betreffend Freiheit in der Unterrichtsgestaltung eine gewisse Unzufriedenheit vorherrscht und dies gepaart mit einem offensichtlichen Autoritätsverlust der Lehrpersonen zu einer Demotivation respektive Resignation der Lehrerschaft führen kann. Diese Entwicklung muss als verheerend für das Schulwesen allgemein angesehen werden. Die Attraktivität des Lehrerberufs, aber wohl auch letztlich die Qualität des Unterrichts leiden erheblich unter den beiden oben genannten Aspekten. Dieser Missstand wäre meines Erachtens weder mit einer besseren Entlöhnung, noch mit irgendwelchen Unterrichtsentlastungen wettzumachen.

Es stellen sich aus den oben genannten Gründen folgende Fragen, für welche ich den Regierungsrat um eine separate Beantwortung bitte:

1. Frage

Stützt der Regierungsrat meine oben getätigte Einschätzung, dass sowohl betreffend freier Unterrichtsgestaltung, als auch betreffend Attraktivität des Lehrerberufs aufgrund eines massgeblichen Autoritätsverlustes der Lehrerschaft heute Mängel im Schulsystem bestehen? Sofern ja: Welche Massnahmen wurden bisher gegen diese Missstände ergriffen?

2. Frage

In welchen Bereichen sieht der Regierungsrat die grössten Missstände?

3. Frage

Welche Massnahmen könnte sich der Regierungsrat zukünftig vorstellen, die Freiheit der Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrperson zu erhöhen?

4. Frage

Welche Massnahmen könnte sich der Regierungsrat vorstellen, die Autorität der Lehrpersonen wieder zu stärken?

5. Frage

Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, den Rechtsmittelweg gegen Entscheidungen der Lehrperson zu verkürzen oder abschliessende Entscheidungen der Lehrperson oder zumindest des Schulvorstehers – etwa in disziplinarischen Bereichen – zuzulassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen hier? Welche Rechtsmittel sind heute in welchen Bereichen gegen Entscheidungen der Lehrperson möglich und welche Weiterzugsmöglichkeiten bestehen (gesamter Rechtsmittelweg)?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich schon heute bestens.

 

Freundliche Grüsse

Andreas Gnädinger

Kantonsrat SVP Schaffhausen