Mitverantworung für die wirtschaftliche Entwicklung!
Die aktuelle Wirtschaftskrise, zeigt einmal mehr, dass das kantonale Volkswirtschaftsdepartement aktuellen Herausforderungen der Wirtschaftspolitik respektive neuen Ideen wie der Krise im Kanton Schaffhausen aktiv zu begegnen sei, hilflos gegenübersteht. Für die 3,6% Arbeitslosen im Kanton Schaffhausen bietet der Artikel „IWC-Gala: Eine Party mit gehörig Swing“ (SN 21.1.2016 Regionale Wirtschaft), bei der sich der städtische Bildungs- und Kulturreferent mit seiner Museumsdirektorin, der städtische Finanzreferent, der Staatsschreiber aus der Staatskanzlei, ein Schaffhauser Ständerat und andere, bei Champagner und feinen Häppchen ablichten lassen, kaum neue Hoffnung. Die Regierung trägt in unserem System Mitverantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung. Man darf sich sicher fragen, ob der Regierung nicht mehr die Wohlfahrt der Bevölkerung das oberste Ziel ist. Sondern: Geht es der Regierung mit seinem Klientel primär um ihr eigenes Wohlergehen.
Das Volkswirtschaftsdepartement darf in der kantonalen Verwaltung nicht mehr ohne klare Verantwortung sein, in dem es stets auf die externe Wirtschaftsförderung als auch auf die Regionale- und Standortentwicklung (RSE) hinweist. Es ist nun höchste Zeit, dass das Volkswirtschaftsdepartement eine Vorwärtsstrategie in der Wirtschaftspolitik anstrebt. Die Aufgaben der Regierung und der externen Wirtschaftsförderung sind neu zu definieren, innerhalb welcher Leitplanken sie sich im Markt bewegen wollen. Die verschiedenen Leistungsvereinbarungen und die internen Verwaltungsabläufe sind umgehend zu überarbeiten und einer Kosten-Nutzen Analyse zu unterziehen. Der Regierung muss endlich klar werden, dass die Prozesse der Globalisierung einem beschleunigten Strukturwandel unterzogen sind und sich nicht aufhalten lassen.
In diesen Zusammenhängen bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie will das Volkswirtschaftsdepartement für die Wirtschaftsstrategie in Zukunft mehr Eigenverantwortung übernehmen?
2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass die Verordnung zum Wirtschaftsförderungsgesetz vom 16. Februar 1999 und das Gesetz zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung im Kanton Schaffhausen vom 19. Mai 2008 einer grundlegenden, der heutigen Situation angepassten, Reform unterzogen werden muss? Wenn ja: Wie will der Regierungsrat vorgehen?
3. Ist der Regierungsrat bereit, die Leistungsvereinbarungen mit der externen Wirtschaftsförderung und die internen Verwaltungsabläufe im Bereich wirtschaftlicher Entwicklung der heutigen Situation anzupassen? Wenn ja: Wie will der Regierungsrat vorgehen?
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.