Sinnvolle Zusmmenarbeit zwischen EKS und SH POWER

Sehr geehrter Herr Präsident

Darf ich Sie bitten, folgendes Postulat auf die Traktandenliste zu setzen?

 

Der Regierungsrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat eine Zusammenarbeit zwischen der EKS AG und der städtischen Werke (SH Power) zu prüfen und dem Kantonsrat Bericht und Antrag zu unterbreiten.

Das Kooperationsprojekt zwischen EKS und EKT ist bis zum Vorliegen des Bericht und Antrages zu sistieren.

 

Im Kanton Schaffhausen bestehen zwei staatliche Energieversorgungsunternehmen auf engstem Raum: Die städtischen Werke Schaffhausen (SH Power) als Verwaltungsabteilung der Stadt mit eigener Rechnung sowie die Elektrizitätswerke Schaffhausen (EKS) AG, eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit dem Kanton als Mehrheitsaktionärin (75%; 25% gehören der Axpo).

Eine verstärkte Zusammenarbeit des städtischen und kantonalen Energieversorgungsunternehmens im monopolistischen Netzbereich würde nur schon aus geografischen Gründen Sinn machen. Im März dieses Jahres verkündeten die städtischen Werke Schaffhausen und die Elektrizitätswerke der Kantone Schaffhausen (EKS AG) und Thurgau (EKT AG) die Absicht, eine gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft zu gründen.

Ende Juli 2017 wurde bekannt, dass sich die städtischen Werke aus dem Kooperationsprojekt zurückziehen. Grund dafür war, dass die beiden privatrechtlich organisierten Aktiengesellschaften nicht bereit waren, auf die spezielle Situation der SH Power als Verwaltungseinheit der Stadt Rücksicht zu nehmen, welche spezielles Augenmerk auf die Personalpolitik und die politische Steuerungsmöglichkeiten mit sich bringt. Es erscheint als offensichtlich, dass trotz dieser realpolitischen Schwierigkeit eine Zusammenarbeit für den Kanton Schaffhausen Sinn machte und eine Zusammenführung auch möglich wäre, wie die Vorlage zur Zusammenführung der Busbetriebe oder das Kompetenzzentrum Tiefbau zeigen.

Dass jetzt EKS und EKT das Kooperationsprojekt alleine weitertreiben wollen, macht weder aus städtischer noch aus kantonaler Sicht Sinn. Die Synergien sind nur schon aus geografischen Gründen begrenzt: Welcher Netztechniker fährt schon von Beringen (SH) nach Arbon (TG)? Hinzu kommt, dass ein solches Unternehmen aufgrund der unklaren Mehrheitsverhältnisse schlecht geführt werden kann. Schaffhausen droht ein massgeblicher Verlust an politischer Mitsprache. Entscheidend ist dabei: Wenn EKS und EKT im ersten Schritt zusammen gehen, dann wird die Tür für eine spätere Zusammenarbeit mit SH Power – und da liegen die massgeblichen Synergien – verschlossen. Eine innerkantonale Lösung, welche vordringlich den kantonalen Interessen entspricht, wäre damit praktisch verunmöglicht.

Es ist deshalb notwendig, dass die Regierung in Ausübung ihrer Eignerrolle sofort Einfluss nimmt auf den Verwaltungsrat der EKS AG und das vorzeitige Zusammengehen von EKS und EKT stoppt. Dies ist möglich mit der Anpassung der Eignerstrategie und direkt durch die Einflussnahme des Regierungsvertreters im Verwaltungsrat.