Sozialinspektoren zur Missbrauchsverhinderung einsetzen
Einigen in den letzten Tagen erschienen Presseberichten im Zusammenhang mit einem Stadtrats-rücktritt in Zürich war zu entnehmen, dass dort eingesetzte so genannte "Sozialinspektoren" mit grossem Erfolg tätig sind.
Diese haben in nur einem halben Jahr einen Missbrauchsschaden von 850 000 Franken aufge-deckt. Die Dunkelziffer ist also offenbar sehr gross, es darf angenommen werden, dass es noch wesentlich mehr Betrugstatbestände gibt.
Allein diese Zahlen zeigen, dass der Missbrauch weit verbreitet ist. Das Erschleichen von Leistungen zulasten der Allgemeinheit muss nicht nur geahndet (siehe dazu die Interpellation 2/2008, Gnädinger), sondern auch präventiv bekämpft werden. Dazu gehört der Abschreckungseffekt, der bei einem Einsatz solcher Ermittler (hoffentlich) erzielt wird.
Der Regierungsrat wird deshalb um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Sind die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Schaffhausen für den Einsatz solcher "Sozialinspektoren" vorhanden?
2. Wenn nein, wird der Regierungsrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbrei-ten?
3. Werden solche "Sozialinspektoren" bereits im Kanton SH eingesetzt?
4. Welche Erfahrungen hat man damit gemacht?
5. Auf welche Grössenordnung beliefen sich die verhinderten Auszahlungen?
6. Ist der Regierungsrat bereit, die Gemeinden in der Verhinderung von Sozialhilfemissbrauch beim Einsatz von Sozialinspektoren" zu unterstützen?
7. In welcher Form kann diese Unterstützung erbracht werden?
8. Besteht die Möglichkeit, eine kantonalübergreifende Zusammenarbeit mit der Zürcher Nachbarschaft zu vereinbaren?
Für die Beantwortung dieser Fragen danke ich zum Voraus.