Staatsgarantie Schaffhauser Kantonalbank

Kleine Anfrage vom 19. Juli 2012

Kantonsrat, von Christian Ritzmann

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

 

Die Schaffhauser Kantonalbank ist eine erfolgreiche Bank mit einem starken Wachstum. Unter den 24 Kantonalbanken verfügt sie über die stärkste Eigenkapitalbasis im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken (1). Der Kanton Schaffhausen haftet für alle Verbindlichkeiten der Schaffhauser Kantonalbank soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen (2). Mit der Staatsgarantie verpflichtet sich der Kanton Schaffhausen, die Schaffhauser Kantonalbank mit ausreichend Eigenmitteln auszustatten und allfällige ungedeckte Verluste abzudecken (3). Der Regierungsrat stuft die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens einer Eventualverpflichtung entstehend aus der Staatsgarantie der Schaffhauser Kantonalbank als gering ein (4).

Die Kantonalbank leistet neben der Verzinsung des Grundkapitals (1.8 Mio. Franken) einen jährlichen Ertrag von aktuell rund 22 Mio. Franken an den Kanton (4). Dies macht einen erheblichen Teil der Einnahmen des Kantons aus. Da in den Ausschüttungen, welche die Schaffhauser Kantonalbank jährlich der Staatskasse entrichtet, neben der Abgeltung für die Staatsgarantie auch eine Entschädigung für die Steuerbefreiung sowie die Gewinnausschüttung enthalten ist, kann die Abgeltung für die Staatsgarantie nur schwer eruiert werden.

Die Bank ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Dies hat dazu geführt, dass die Verpflichtungen der Kantonalbank durch den Kanton kaum mehr garantiert werden können. Die Bilanzsumme des Kantons Schaffhausen (2011: 0.48 Mrd.) und jene der Schaffhauser Kantonalbank (2011: 4.9 Mrd.) sind von unterschiedlicher Dimension. Allenfalls könnte die Kantonalbank dem Kanton eine Garantie geben, umgekehrt scheint dies aber kaum möglich. Mit anderen Worten ausgedrückt, sollte die Kantonalbank insolvent werden, würde dies höchstwahrscheinlich auch den Kanton in den Bankrott führen.

Durch die erfolgte Reform der Einlagensicherung hat gemäss Bundesrat (5) die stabilitätspolitische Bedeutung der Staatsgarantie abgenommen. Daher geht der Bundesrat davon aus, dass eine Abschaffung der Staatsgarantien bei Kantonalbanken mittel- bis langfristig kaum gravierende Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft haben würde.

Vor diesem Hintergrund scheint mir trotz der proaktiven Minimierung der Risiken seitens der Schaffhauser Kantonalbank das Risiko für den Steuerzahler nicht mehr tragbar. Die Risiken aller Banken haben in den letzten Jahren zum einen durch den erhöhten Druck aus dem Ausland (z.B. Druck der US-Justiz auf die Zürcher Kantonalbank), zum anderen durch das starke Wachstum der inländische Hypothekarforderungen zugenommen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass eine Verpflichtung der Kantone zugunsten ihrer Kantonalbank durchaus eintreten kann. Seit Beginn der 90er Jahre mussten sieben Staatsinstitute die Hilfe des Kantons in Anspruch nehmen (6). Entsprechende Studien zum Thema kommen zum Schluss, dass insbesondere kleinere Kantonalbanken (gemessen an der Bilanzsumme) für ihre Kantone ein grösseres Risiko darstellen als grössere Institute in entsprechend grösseren Kantonen (7).

Für mich stellen sich aufgrund der geschilderten Ausgangslage folgende Fragen:

1. Wie kommt der Regierungsrat zu seiner Beurteilung betreffend Eintrettenswahrscheinlichkeit der Eventualverpflichtung aus der Staatsgarantie? Welche Szenarien wurden in die Beurteilung mit einbezogen?

2. Wie begründet der Regierungsrat den Bestand der Staatsgarantie und damit das Risiko für den Steuerzahler, obwohl gemäss Bundesrat die volkswirtschaftliche als auch die stabilitätspolitische Bedeutung abgenommen hat?

3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen (z.B. finanziell, Folgen für Wettbewerbsfähigkeit) eines Wegfalls der Staatsgarantie für die Schaffhauser Kantonalbank?

Der Bundesrat (5) als auch Bankexperten (6,8) behaupten, dass Staatsgarantien den Wettbewerb zuungunsten von Anbietern von Finanzdienstleitungen ohne Staatsgarantie verzerren und Anreize zu erhöhter Risikobereitschaft (sog. Moral Hazard) schaffen können. Der Internationale Währungsfonds (IWF)(9) empfiehlt aus wettbewerbspolitischen Gründen einen Abbau dieser Privilegien und erwartet daraus Anreize für ein effiziente Geschäftsführung und ein vorsichtiges Risikoverhalten.

4. Wie beurteilt der Regierungsrat mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die Staatsgarantie zuungunsten von Anbietern von Finanzdienstleistungen ohne Staatsgarantie? Wie beurteilt der Regierungsrat gewisse Anreize zu erhöhter Risikobereitschaft, welche dazu führen könnten, dass die Geschäftsführung im Kreditgeschäft oder in der Geschäftspolitik bewusst oder unbewusst höhere Risiken eingeht?

Die Ausschüttungen der Kantonalbank machen wie oben erläutert einen erheblichen Teil der Kantonseinnahmen aus. Die Schaffhauser Kantonalbank1 rechnet in den kommenden Jahren mit tieferen Erträgen und somit entsprechend tieferen Ausschüttungen an den Kanton. Vor diesem Hintergrund stellt sich für mich abschliessend folgende Frage:

5. Gedenkt der Regierungsrat Massnahmen zu ergreifen, um eine langfristige Unabhängigkeit der laufenden Rechnung von den Ausschüttungen der Schaffhauser Kantonalbank zu gewährleisten, so dass bei tieferen Erträgen der Kantonalbank nicht plötzlich erhebliche Defizite in der laufenden Rechnung (wie beispielsweise beim starken Rückgang der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank) auftreten?

Falls ja, welche?

Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüssen

 

Christian Ritzmann

Kantonsrat Junge SVP Schaffhausen

 

 

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Fussnoten:

1) Schaffhauser Kantonalbank (2012). Geschäftsbericht 2011.

2) Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank (951.100) vom 31. Januar 1983 Art. 4

3) Schaffhauser Kantonalbank (2012). Gefunden am 07. Juli 2012 unter http://www.shkb.ch/staatsgarantie-einlegerschutz/

4) Kanton Schaffhausen (2012). Geschäftsbericht 2011.

5) Bundesrat (2012). Antwort auf Interpellation 12.3263 von Thomas Aeschi – Bedeutung der Staatsgarantie der Kantonalbanken für die Schweizer Volkswirtschaft

6) Schweizer Fernsehen ECO (2012). Unvorsichtige Kantonalbanken. Gefunden am 13. Juli 2012 unter http://www.videoportal.sf.tv/video?id=7eaa3ab0-73cf-42d8-bc93-c2e00550ceb2

7) Weber, S. (2011). Staatsgarantie der Kantonalbanken als Risiko für die Kantone. Masterarbeit am Institut für schweizerisches Bankenwesen der Universität Zürich

8) Geiger, H. & Kräuchi B. (2003) zit. in NZZ vom 11./12. Oktober 2003. Umstrittene Staatsgarantie der Kantonalbanken.

9) International Monetary Fund (2002). Switzerland: Financial System Stability Assessment.