Steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern und nur einem Erwerbseinkommen
Der Kantonsrat hat am 22. Januar 2007 eine Motion für "familienergänzende Kinderbetreuungsangebote", sowie ein Postulat für ein "Konzept Tagesschulen" überwiesen.
Mit den daraus zu erwartenden Ergebnissen werden Doppelverdienerehepaare deutlich bevor-zugt, vor jenen, bei denen ein Ehepartner zugunsten der persönlichen Kinderbetreuung auf eine bezahlte ausserhäusliche Tätigkeit verzichtet.
Diese letztgenannte Betreuungsform weist für die Kinder überzeugende Vorzüge vor ausser-familiären Institutionen auf. Ehepaare verzichten dafür auf ein zusätzliches Einkommen, zahlen aber über die Steuern an die ausserfamiliären Einrichtungen erheblich mit, ohne dass sie diese nutzen.
Dies stellt eine finanzielle Bevorzugung für Doppelverdiener dar, die es demzufolge aus-zugleichen gilt.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Kantonsrat Bericht und Antrag vorzulegen, der eine Gleichbehandlung zur ausserfamiliären Betreuung durch steuerliche Abzugs-möglichkeiten sicherstellt.