Tarif MRT
Der Regierungsrat wird beauftragt gegen den Entscheid des Bundesrates vom 22. November 2000 betreffend die Festsetzung des Tarifs für die Magnetresonanztomografie im Kantonsspital Schaffhausen bei der Bundesversammlung eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen.
Charles Gysel
Am 11. Dezember 2000 wurde das Postulat mit grosser Mehrheit an den Regierungsrat überwiesen.
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Kurzbegründung
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen muss in der nächsten Zeit den Beschluss fassen, ob er gegen den Entscheid des Bundesrat vom 22. November betreffend Festsetzung des Tarif für die Magnetresonanztomografie im Kantonsspital Schaffhausen bei der Bundesversammlung eine Aufsichtsbeschwerde einreichen soll. Mit diesem Postulat wollen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Probleme thematisieren, breiter diskutieren und dem Regierungsrat mit der Überweisung den Auftrag erteilen, die Aufsichtsbeschwerde einzuleiten. Die Überweisung des Postultates gäbe das Parlament ein klares Signal. Falls der Regierungsrat auf die Aufsichtsbeschwerde trotzdem verzichten würde, müsste er dafür gute Gründe haben.
Um was geht es:
Der Bundesrat hat an Schaffhausen ein Exempel statuiert und den MRT-Tarif auf einem niederen Niveau angesetzt, so lautet der Titel einer Stellungnahme in den SN vom 23.11.00 zur Ablehnung des Wiedererwägungsgesuches der Schaffhauser Regierung. Im gleichen Artikel wird die Regierung wie folgt zitiert: „Für Herbert Bühl, den für das Gesundheitswesen zuständigen Schaffhausuer Regierungsrat, bedeutet der Entscheid des Bundesrates eine formal-juristische Spitzfindigkeit, die in Richtung Willkür gehe“.
Der Entscheid des Bundesrates könnte zwei Folgen haben: Einmal besteht die Gefahr der Mengenausweitung, d.h. es werden auch Untersuchungen gemacht, nur um die Auslastung zu erhöhen, und das kann nicht im Interesse eines kostengünstigen Gesundheitswesens sein. Zum anderen müssten Patienten, falls der Betrieb in Schaffhausen eingestellt werden müsste, nach Winterthur oder an andere Spitäler verwiesen werden, wo höhere Tarife verlangt werden und die Transportkosten hinzukommen.
Es ist durchaus sinnvoll, dass die Bundesbehörden bei der Beurteilung von Tariffragen bremsend einwirken und Anreize zu falschen oder übersteigerten Investitionen vermeiden wollen. Allerdings sollte erwartet werden dürfen, dass in allen Regionen und bei allen Anbietern mit gleichen Ellen gemessen wird. Es ist kaum wegzudiskutieren, dass der Bundesrat in Übereinstimmung mit dem Preisüberwacher in einer Randregion ein Exempel statuieren wollte. Die Tatsache, dass der Preisüberwacher für die Zürcher Privatspitaler ein Jahr nach dem „Schaffhauser-Entscheid“ einen MR-Tarif akzeptiert hat, der um annähernd 40 % über dem Schaffhauser Niveau liegt, ist mehr als unverständlich. Angesichts der ohnehin schon gegebenen Zentralisierungstendenzen müssen sich die peripheren Gebiete mit aller Entschlossenheit dagegen wehren, dass ihre Bestrebungen zur Erhaltung eines angemessenen Selbstversorgungsgrades durch Interventionen der Bundesbehörden zusätzlich unterminiert werden.
Die aktuellen Taxpunktwerte zeigen Differenzen zwischen 2.24 (Schaffhausen) und 4.95 (Mehrheit Privatspitäler / ausserkantonale Patienten in öffentlichen Spitälern ZH, TG, etc.), d.h. der Preis pro Untersuchung liegt zwischen 330 und 720 Franken. Genrell herrscht zwar die Auffassung, dass die aktuellen Tarife für die MR-Diagnose in zahlreichen Kantonen überhöht sind. Dass der Bundesrat ausgerechnet Schaffhausen, wo der Tarif ohnehin weit unter dem Landesmittel angesetzt wurde, dazu benützt hat, um ein isoliertes, unverhältnismässiges Exempel zu statuieren, ist schon beinahe grotesk.
Für die Schaffhauser Patienten und Patientinnen bringt die Verfügbarkeit der MRT-Diagnostik am Kantonspital grosse qualitative Vorteile und ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Das sehen heute auch zahlreiche Gegner der seinerzeitigen Anschaffung durch den Kanton ein. Im übrigen haben die Krankenkassen dem ursprünglich ausgehandelten Tarif (Taxpunktwert 3.10) zugestimmt.
Bei der Beurteilung, ob der Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde an die Bundesversammlung einreichen soll, geht es nicht in erster Linie um die wirtschaftliche Situation der Betreiber, sondern um die Willkür von Tariffestsetzungen, um die Ausgrenzung von Radregionen und um die unverhätlnismässige Interventionspraxis der Preisüberwachung.
Der parlamentarische Vorstoss erfolgt in Absprache mit der Gesundheitskommission, die an der Jahresschlusssitzung die aufgeworfenen Fragen diskutiert hat.