Umsetzung der Prinzipien der neuen Spitalfinanzierung
Kleine Anfrage von Christian Ritzmann
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte
Seit dem 1. Januar 2012 müssen durch die Einführung der Fallpauschale die Tarife der Krankenversicherung bei stationären Aufenthalten auch die Kosten der Anlagennutzung beinhalten. Die Verhandlungspartner (Versicherer und Leistungserbringer) konnten sich aber nicht auf einen Zuschlag, welcher die notwendige Finanzierung der Immobilien ermöglicht hätte, einigen. Der Bundesrat hat darauf in der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) vom 2. November 2011 den Zuschlag auf den in den Tarifverträgen verhandelten Basispreisen für das Jahr 2012 auf 10 Prozent festgelegt. Der Bundesrat ordnet schweizweite Betriebsvergleiche zwischen den Spitälern an und veröffentlicht sie. Der Regierungsrat des Kantons Aargau , Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP) als auch Gesundheitsökonomen befürchten (teilweise mit Verweis auf das vom Kanton Schaffhausen gewählte Vorgehen) verfälschte Vergleiche zwischen Spitälern, wenn Kantone Spitalliegenschaften weiterhin entweder ganz im Eigentum behalten diese teilweise weiterhin direkt finanzieren und zu nicht marktgerecht tiefen Preisen an die Spitäler vermieten.
Für mich stellen sich folgende Fragen:
1. Wie regiert der Regierungsrat auf die geäusserte Kritik betreffend verfälschter Vergleichbarkeit zwischen den Spitälern und den Hinweis auf eine Verfälschung der effektiven Basisfallkosten?
2. Was gedenkt der Regierungsrat anhand der ersten Erfahrungen mit der Fallpauschale zu tun, wenn der Investitionszuschlag auf den verhandelten Basispreisen von 10 Prozent für eine langfristige, nachhaltige Finanzierung der Spitalliegenschaften im Kanton Schaffhausen nicht ausreichend ist?
Zusätzlich hält der Regierungsrat des Kantons Aargau in der Beantwortung Interpellation von Hans Dössegger (SVP) fest: „[...] es verlagert sich ein Teil der Gesamtkosten weg vom Prämienzahler hin zum Steuerzahler, der damit stärker zur Kasse gebeten wird. […]. Und schliesslich wird der Steuerzahler doppelt belastet, weil er die Anlagenutzungskosten über den Anteil der öffentlichen Hand am Spitaltarif noch einmal mitfinanziert.“
3. Teilt der Regierungsrat die Ansicht des Regierungsrats des Kantons Aargau, dass mir einer direkten Finanzierung der Spitalliegenschaften durch Einführung einer Objektsteuer eine Verlagerung vom Prämienzahler hin zum Steuerzahler stattfindet und der Steuerzahler damit doppelt (Krankenkassenprämien + Objektsteuer) belastet wird?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die Problematik, dass durch die direkte Finanzierung der Spitalliegenschaften eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten privater Kliniken (Belair) entsteht?
Gemäss Studie von PricewaterhouseCoopers Schweiz spielt die Bodenrente als Produktionsfaktor bei der Kalkulation der Anlagenutzungskosten eine zentrale Rolle. So macht bei einem Landpreise von 400 CHF/m2 die Verzinsung für betriebsnotwendige Grundstücke rund 18 Prozent der gesamten Anlagenutzungskosten aus. Bei höheren Landpreisen steigt der Anteil massiv an.
5. Wie hoch ist der Anteil der Bodenrente bei der Kalkulation der Anlagenutzungskosten der Spitäler Schaffhausen?
6. Wurde die Bodenrente bei der heutigen Berechnung der Nutzungsgebühr mit einbezogen? Beabsichtigt der Regierungsrat die Bodenrente in der zukünftigen Berechnung der Nutzungsgebühr mit einzubeziehen?
Herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.