Untersuchung BBZ Schaffhausen!
Sehr geehrter Herr Präsident
Ich bitte sie, folgende Interpellation der SVP Fraktion auf die Traktandenliste zu setzen.
Es wurde viel geschrieben über Vorkommnisse am BBZ Schaffhausen, über Untersuchungen dazu und über eine Entlassung. Es wird dadurch der Ruf eines ausgezeichneten Bildungsinstituts geschädigt und auch der Kanton Schaffhausen gerät zunehmend in ein schiefes Licht. Insbesondere wird es auch schwierig werden Aufsichtsorgane und Kaderstellen zu besetzen solange Unklarheiten bestehen. Der Regierungsrat verhält sich schweigsam und nimmt, wie der Regierungspräsident kürzlich verlauten liess, keine Stellung zu Medienmitteilungen. Er fordert die Parteien auf (SN 20. Juni 2019) allfällige Fragen in einem Vorstoss zu formulieren. Gerne nimmt die SVP Fraktion diese Aufforderung wahr und stellt Fragen, um mehr Licht in die Angelegenheit zu bringen. Es geht dabei weder um Personen noch um Parteien sondern um das legitime Recht des Kantonsrats und der Öffentlichkeit über die Fakten, Hintergründe, Schlüsse und erfolgte Reaktionen des Gesamtregierungsrats informiert zu werden.
1. In der Beantwortung einer kleinen Anfrage von Linda de Ventura gab der Regierungsrat zur Antwort, die eingesetzte Untersuchungskommission sei ausgewogen zusammengesetzt.
Weshalb wurde dann das Ergebnis angezweifelt bzw. nicht anerkannt?
2. Laut genannter Beantwortung sollte eine externe unabhängige Expertin an die untersuchende Sub-Kommission rapportieren. Warum hat das nicht stattgefunden? Und weshalb wurde aus der angedachten „zusätzlichen Aussensicht“ der Expertin ein eigenständiger (Gegen-) Bericht?
3. Weshalb wurde zusätzlich ein dritter Bericht eingefordert und nach welchen Kriterien wurde die Untersuchungsperson bestimmt?
4. Wer hat den Bericht der Expertin und des Rechtsanwalts in Auftrag gegeben?
5. Was sind die gesamten Kosten der drei Untersuchungen und Berichte?
6. Ergeben die drei Berichte ein abschliessendes Bild über das BBZ und dessen Führung und wenn ja, wie sieht dieses Bild in den Augen des Regierungsrates aus?
7. Jede Seite des auf der Webseite des Kantons publizierten ersten Untersuchungsberichts ist mit CONFIDENTIAL (geheim) überschrieben. Wurde tatsächlich ein geheimer Bericht publiziert?
8. Stimmt es, dass das ED entgegen der Berufsschulverordnung in Lehreranstellungen und Lehrerbeurteilungen eingegriffen hat? Haben die Eingriffe in Anstellungsverhältnisse finanzielle Auswirkungen und wenn ja welche?
9. Ist das ED oder die Aufsichtskommission zuständig für die Aufsicht über den Rektor des BBZ?
10. Wurde der Rektor des BBZ vor der Kündigung verwarnt mit Androhung der Kündigung wie es in der Schweiz üblich und wohl auch vorgeschrieben ist?
11. Welche Gründe führten nach einer in Folge offenbar sehr guten letzten Qualifikation zur sofortigen Kündigung mit Freistellung?
12. Welche Kosten erwachsen dem Kanton aus der Freistellung des Rektors BBZ? Welche Kosten entstehen betreffend AHV und Pensionskasse über das Kündigungsdatum heraus?
13. Welche Kosten würden dem Kanton erwachsen aus einem allfälligen gerichtlichen Vergleich mit Lohnfortzahlung bis zur Pensionierung inklusive Sozialabgaben?
14. Welche Kosten erwachsen dem Kanton durch die Kündigung des Dienststellenleiters Primar- und Sekundarstufe? Wie wird er eingesetzt bis zu seinem Ausscheiden?
15. Gibt es weitere Freistellungen oder Verantwortungsentzüge im ED und wenn ja welche Kosten verursachen sie?
16. Wie ist die Neubesetzung der Rektor Stelle geplant und wird zuerst die Aufsichtskommission wieder vervollständigt welche am Auswahlverfahren beteiligt ist?
17. Erwägt der Regierungsrat das BBZ bis zur abschliessenden Klärung anders zu unterstellen?