Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat Bericht und Antrag zur Umwandlung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen (KESB) von einer Gerichts- in eine Verwaltungsbehörde vorzulegen. Als Aufsichtsbehörde soll neu der Regierungsrat zuständig sein. Beschwerdeinstanz bleibt das Obergericht.

 

Begründung:

Die heutige Organisationsform der KESB als Gerichtsbehörde ist aus verschiedenen Gründen nicht optimal. 20 von 26 Kantonen der Schweiz führen die KESB bereits als Verwaltungsbehörde¹.

Seit geraumer Zeit ist ein Anstieg des Pendenzenberges bei der KESB festzustellen. Insbesondere beim Revisorat mussten 2017 Aufträge für fast 100'000.- Franken an Dritte vergeben werden. Trotzdem gab es Beistände, welche bis zu drei Jahre auf die Abrechnungen ihrer geleisteten Tätigkeiten warten mussten. Dies und die fehlende Unterstützung der KESB bei der Fallführung führten hauptsächlich dazu, dass erfahrene Beistände ihr Mandat niederlegten. Der Kantonsrat erfuhr vom Ausmass dieser Missstände erst mit der Staatsrechnung 2017. Statt dessen beschäftigte sich die KESB im letzten Jahr z.B. mit der Reduzierung von KITA-Plätzen aufgrund von angeblich fehlenden Quadratmeterzahlen und musste für ihr widerrechtliches Vorgehen vom Obergericht zurechtgewiesen werden.

Das Obergericht ist aktuell stark ausgelastet und schleppt ebenfalls einen grossen Pendenzenberg mit sich. Es ist deshalb an der Zeit, die Organisationsform der KESB des Kantons Schaffhausen anzupassen. Damit wird einerseits das Obergericht von der Aufsichtsfunktion entlastet. Mit der Umwandlung in eine Verwaltungsbehörde ist auch eine saubere Gewaltentrennung gewährleistet, da heute das Obergericht gleichzeitig als Aufsichts- sowie Beschwerdeinstanz fungiert.

¹ https://www.kokes.ch/de/organisation/organisation-kantone