Verordnungsveto
Für den Kantonsrat ist ein Verordnungsveto analog des Bericht und Antrages der Spezialkommission 2016/03 (16-06) „Verordnungsveto“ vom 30.03.2016 vorzusehen.
Begründung:
Aufgrund eines Fehlers bei der Abstimmung im Kantonsrat und des knappen Entscheides, ist das Parlament in der Verantwortung gegenüber den Stimmbürginnen und Bürgern ein korrektes Resultat herbeizuführen.