Wie bekämpft Kanton Ackerkratzdisteln und andere Unkräuter
Sehr geehrte Damen Regierungsrätinnen
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Wenn manjetzt (Mitte Juli) über die Felder der Kornkammer Klettgau schaut, fallen einem die empor schiessenden stachligen Pflanzen auf mit violetten Blüten im Wechsel zu flaumigem weiss. So schön die Ackerkratzdisteln in den Brachen und reifen Komfeldern sowie den Strassen- und Waldrändem entlang ausschauen, so fies wirkt sich die vermehrungstüchtige Pflanze oder eben Unkraut auf den landwirtschaftliche Nutzflächen aus. Die Westwind Tage lassen ungutes ahnen betreffend der raschen flächendeckenden Verbreitung der Disteln, die nicht nur vegetativ über die Meter langen Wurzeln geschieht, sondern eben auch sexuell mit hundert tausenden Sämlingen in Form von Schirmchenflieger. Die gewissenhaften Bauern, zum Glück die Mehrheit trotz riesigem Druck neuer Vorschriften und Auflagen, entfernen die Problempflanze in mühsamer Handarbeit. Wenige futieren sich um ihre Pflicht aber vor allem stellen sich Kanton und Forst leider immer mehr als Mitverursacher des Übels heraus.Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer und mit welcher Kompetenz mahnt säumige Bewirtschafter die Problempflanzen zeitgerecht zu entfernen?
Mit welchen Sanktionen haben solche bei nicht befolgen zu rechnen?
2. Wer setzt die Vorschrift durch, dass in Buntbrachen Problempflanzen wie es die
Ackerkratzdisteln darstellt, vor der Versamung entfernt werden?
(Experten des Strickhof sprechen von jährlich bis dreissig Arbeitstunden pro
Hektar fiir die Pflege von Brachen.)
Welches sind Sanktionen bei nicht befolgen?
Wie werden Gemeinden und Kanton in Pflicht genommen fiir Brachen und Naturschutzflächen in ihrem Besitz?
3. Warum kommt der Kanton seiner Pflicht nicht mehr nach und mäht die Böschungen den Kantonsstrassen entlang frühzeitig und zeitgerecht um die Verbreitung der Unkräuter einzudämmen?
Warum wird oft nur ein schmaler Streifen unmittelbar der Strasse entlang gemäht und nicht die ganze Böschung?
4. Stimmt es in diesem Zusammenhang, dass die entsprechenden Maschinen des Tiefbauamts zu den problematischen Zeiten vorwiegend ausserhalb des Kantons eingesetzt wird?
Wie viele Stunden wurden die Maschinen im laufenden Jahr im Kanton selber und wie viel ausserhalb des Kantons eingesetzt?
5. Warum werden Waldränder, Lichtungen und Kahlschläge nicht mehr regelmässig gemäht, wie früher üblich, um die Vermehrung der Disteln in ihrem ursprünglichen Ort frühzeitig zu verhindern?
6. Wird die DB verpflichtet dies am neuen Kahlschlag in der Enge zwischen den Lawinenverbauungen zu tun?