Wildschweineproblematik im Kt. Schaffhausen
Das Problem des Wildschweineüberbestandes besteht in einigen Gebieten im Kanton Schaffhausen seit einiger Zeit. Die Rotten und dadurch die Schäden am Kulturland werden immer gravierender. Nicht nur im Ackerland, auch in den Wiesen sind die Schäden unübersehbar. Dass es in Büttenhardt zu einem Eklat kam, zeigt die Brisanz dieses Themas. Eine Verschärfung der Problematik ist die boden-und umweltschonende Bewirtschaftung der Felder und Wiesen. Das dadurch geförderte Bodenleben ist eine ideale Nahrungsgrundlage für die Wildschweine.
Durch die immer grösser werdende Nutzung des Waldes, durch Jogger, Reiter, Biker und Spaziergänger, verlieren die Wildschweine immer mehr die Angst vor den Menschen.
Dadurch stossen sie immer weiter an bewohntes Gebiet vor. Die früher effiziente Abwehr durch Blinklampen bringt heute nichts mehr.
Ein Teil der Schäden wird vergütet. Aber den Ärger, wenn nach dem Herrichten alles wieder gekehrt wird, ist zermürbend und nicht die Lösung des Problems. Die dadurch entstehenden Folgeschäden werden nicht vergütet.
Durch gewisse Massnahmen, z. B. Elektrozaun, kann ein gewisser Schutz erreicht werden.
(Mais) Aber wenn bald alle Kulturen eingezäunt werden müssen, ist das sehr mühsam.
Eine Ver- oder Bejagung in einzelnen Gebieten ist wenig effizient. Es muss flächendeckend etwas geschehen.
Ich bitte den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten.
1. Was für Massnahmen sind geplant, um dieser Situation gerecht zu werden?
2. Nach Art. 25 Abs. 3 kann das zuständige Dep. bei übersetzten Wildbeständen, welche erhebliche Schäden anrichten,
Jagdgesellschaften zu deren Bestandesregulierung verpflichten. Auch können nach Abs. 4, Prämien ausgerichtet werden.
Wäre dieses Gesetz auch in diesem Fall anwendbar?
3. Gibt es andere Möglichkeiten, um den Bestand in Grenzen zu halten? Eventuell durch Einwanderung natürlicher Feinde.
(Luchse)
4. Wird der Regierungsrat oder die bestehende Schwarzkittelkommission auch mit den angrenzenden Gebieten Kontakt
aufnehmen? Das Problem sollte überregional gelöst werden.
5. Art. 26 Abs. 2 Die Jagdgesellschaften haben Beiträge an Schutzmassnahmen im Wald zu leisten, sofern die festgelegten
Abschusszahlen nicht erreich werden. Wer könnte das Gesetz erlassen, das auch Beiträge an Schutzmassnahmen auf
Kulturland ausbezahlt werden.
Ich hoffe, dass in diesem Sinne eine Lösung gefunden wird, entweder durch den Regierungsrat oder die bereits bestehende Kommission.